Es gibt einen laufenden Vorschlag zur Änderung der Klassifizierung des Lösungsmittels Butylglykol (CAS: 111-76-2), der von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.
Link zur ECHA-Veröffentlichung
Folgende Gefahrenhinweise gelten ab dem Jahr 2021 oder 2022 (Frist noch festzulegen):
Akute Toxizität Kat. 4, H302
Akute Toxizität Kat. 3, H311
Akute Toxizität Kat. 3, H331
Hautreizungen Kat. 2, H315
Schwere Augenschäden Kat. 1, H318
STOT RE 2, H373
Folglich muss das Produkt künftig mit GHS06 – Totenschädel gekennzeichnet werden und ist ein Gefahrengut für den Transport nach ADR.
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